|
LIA.nrw
|
LIA.tipp
10 Tipps für die Unterweisung von Migrantinnen und Migranten
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen: mittels einer wirksamen Arbeitsschutzstruktur im Betrieb, geeigneten Schutzmaßnahmen sowie Qualifizierungen. Im Gegenzug sind die Beschäftigten dazu verpflichtet, an den Maßnahmen mitzuwirken und die Vorschriften einzuhalten. Eine Maßnahme des Arbeitsschutzes ist die Unterweisung. Damit die Unterweisung auch bei Beschäftigten, die über geringe Deutschkenntnisse und/oder noch nicht über Arbeitserfahrungen in Deutschland verfügen, erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es hilfreich, einige Hinweise zu beachten. Diese sind im neuen LIA.tipp zusammengefasst.
|