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Europäisches Pilotprojekt zu zulassungspflichtigen Stoffen erfolgreich abgeschlossen
Die Arbeitsschutzverwaltung in NRW hat an einem Pilotprojekt der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mitgewirkt. Seit 2015 dürfen bestimmte krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe) nur noch unter Auflagen verwendet werden. Es wurden Betriebe besucht, die zulassungspflichtige Chemikalien registriert oder vorregistriert hatten. Dazu zählen beispielsweise Phthalate, die als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzt werden oder Di-Nitrotoluol (DNT), die zur Herstellung von anderen Chemikalien genutzt werden. Es wurde beispielsweise kontrolliert, ob diese in der Praxis verwendet werden und ob sie durch Alternativstoffe oder -technologien ersetzt wurden. Bei den Prüfungen wurden weder in NRW noch in einem anderen deutschen Bundesland Verstöße festgestellt. Fast die Hälfte aller in der EU überprüften Betriebe sind Hersteller von Chemikalien oder chemischen Produkten (46%) sowie Groß- und Einzelhändler (41%). 78% der überprüften europäischen Unternehmen waren kleine und mittlere Unternehmen. Überwiegend werden die 13 zulassungspflichtigen Stoffe, die im Fokus des Projektes standen, nicht mehr verwendet (93%) oder verkauft (92%). Die Quote der festgestellten Verstöße gegen die Zulassungspflichten liegt EU-weit bei 10,7% (Verwenden) bzw. 8.9% (Verkauf). ECHA ist unter anderem für die Organisation und Kontrolle der Europäischen Chemikalienverordnung REACH verantwortlich.
Insgesamt wurden in der EU 802 Überprüfungen von Chemikalien in Betrieben durchgeführt.
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