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04.07.2017

MAK- und BAT-Werte-Liste 2017 vorgelegt

Neue Liste gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erarbeitet jährlich die Vorschläge für Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Werte) für flüchtige Chemikalien und Stäube, biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte). In der aktuellen Liste nahm die Kommission eine besonders hohe Zahl von Neuerungen und Überprüfungen bei den Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Werten) vor. Krebserzeugende, keimzellmutagene, sensibilisierende, hautresorptive und die Schwangerschaft beeinträchtigende Stoffe werden entsprechend markiert.

Die MAK- und BAT-Werte-Liste 2017 wurde dem Bundesministerium für Arbeit übergeben. Im Anschluss überprüft der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) die Vorschläge und empfiehlt in der Regel ihre Übernahme in die Gefahrstoff-Verordnung.

Für acht Stoffe legte sie den MAK-Wert neu fest, bei 22 Stoffen änderte sie den Wert einschließlich der Kurzzeitwertkategorie und des Überschreitungsfaktors. Neu ist auch die Einstufung zweier Stoffe in die Kanzerogenitäts-Kategorie 4, für die die Kommission MAK-Werte festgelegt hat, die, wenn sie eingehalten werden, vor der Entstehung eines Tumors schützen. Zu den beiden neu eingestuften Stoffen gehört Magnesiumoxid, das als Staub mit der Atemluft eingeatmet und in der Lunge lokal wirken kann. Der zweite Stoff, 1,4-Dichlorbenzol, wirkt indes systemisch – er gelangt also über die Haut oder die Lunge in den Organismus und verbreitet sich dort über die Blutbahn.

Alle Vorschläge zu den MAK- und BAT-Werten und Markierungen werden neben der Veröffentlichung in der MAK- und BAT-Werte-Liste ausführlich begründet veröffentlicht. Seit Januar 2012 steht die „MAK-Collection“ in deutscher und englischer Sprache online bereit. Sie umfasst die Begründungen der MAK- und BAT-Werte sowie die Methoden zur Analyse in der Luft und in biologischem Material. Damit sind alle Publikationen seit 1972 im Open Access kostenlos verfügbar.