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Stellenausschreibung

Technische/r Mitarbeiter/in (w/m/d) im Bereich Produktsicherheit, Online-Handel, Geräteuntersuchungsstelle

Im Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) ist ab sofort die Stelle als

Technische Mitarbeiterin/Technischer Mitarbeiter (w/m/d) in der Fachgruppe 2.4 „Produktsicherheit, Online-Handel, Geräteuntersuchungsstelle“

zu besetzen.

Die Eingruppierung erfolgt bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), sofern die tariflichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Stelle ist unbefristet. Dienstort ist Düsseldorf.

Der Arbeitsbereich

Die Fachgruppe 2.4 nimmt im Rahmen der aktiven Onlinemarktüberwachung Vollzugsaufgaben wahr und unterstützt die Marktüberwachungsbehörden, insbesondere in NRW, durch Marktbeobachtung, Entwicklung von Konzepten und Handlungs-anleitungen sowie die Bewertung von Produkten.

  • Durchführung und Bewertung sicherheitstechnischer Prüfungen von technischen Produkten
  • Verwaltungsrechtliche Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit Marktüberwachungsmaßnahmen
  • Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Marktüberwachungsprogrammen und zugehöriger Aktionen der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen
  • Aufbau und Implementierung neuer Prüffelder sowie Entwicklung von Prüfroutinen, Qualitätssicherung
  • Beratung und Unterstützung der Arbeitsschutzverwaltung und Gremientätigkeit
  • Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Elektro-, Sicherheits- oder Verfahrenstechnik, Maschinenbau
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Produktsicher­heit sowie des Verwaltungsverfahrensrechts sind von Vorteil
  • Gute EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft sich in neue Anwendungen einzuarbeiten
  • Gute mündliche und schriftliche Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit
  • Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Kenntnisse der englischen Sprache
  • Führerschein der Klasse B wünschenswert

Das LIA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit, flexible Teilzeitmodelle und Telearbeit. Zudem bieten wir umfassende Fortbildungsangebote zum Erwerb und Ausbau von fachlichen wie per­sönlichen Kompetenzen an. Eine gute ÖPNV-Anbindung sowie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das LIA sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbe­hinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrück­lich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewer­bungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Sofern in der Person der Bewerberin/des Bewerbers Gründe vorliegen, die ein Abweichen von den Bewerbungsmodalitäten erforderlich machen könnten, wenden Sie sich an die nachstehenden Ansprechpersonen für allgemeine Fragen.

Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten.

Die Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet.

Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte bei fachlichen Fragen an Herrn Graf (Tel.: 0211/3101-2122), bei allgemeinen Fragen an Frau Roring (Tel.: 0211/3101-1291).

Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs 2024/FG2.407 bis zum

28.04.2024

per E-Mail an bewerbungen@lia.nrw.de.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.

Das LIA ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z.B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z.B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).

Hinweis: Gemäß Kabinettbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammen zu führen.

Die neue Landesoberbehörde soll außer den bisherigen Aufgaben des LZG auch weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Stärkung des staatlichen Arbeitsschutzes wahrnehmen.