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KomNet
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KomNet Dialog: Ab welcher Wassertiefe benötigt man PSA gegen Ertrinken?
In einem Unternehmen wurde diskutiert, ab welcher Wassertiefe das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Ertrinken sinnvoll ist. Während einige Beschäftigte PSA gegen Ertrinken in "knietiefen" Becken übertrieben fanden, argumentierten andere dagegen, dass man bei einer Ohnmacht selbst in einer „Pfütze" ertrinken könne. Entsprechende Regeln oder Vorschriften, um die Diskussion um die Wassertiefe endgültig zu klären, fanden die Verantwortlichen des Unternehmens nicht und fragten deshalb bei KomNet nach. Dort wurde klargestellt: Die Wassertiefe an sich ist unerheblich. KomNet.nrw ist der kostenlose Beratungsservice der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsratsmitglieder, Arbeitsschutzfachkräfte ebenso wie Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer können dort Fragen zum Thema Arbeitsschutz stellen.
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