Arbeitsschutzbetreuung organisieren
Online-Fortbildungen für alternativ betreute Unternehmen.
Jeder Betrieb, der Angestellte oder Ehrenamtliche beschäftigt, muss sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten lassen. Große Unternehmen haben häufig eigene Fachkräfte und Betriebsärzte oder -ärztinnen dafür. Kleine Einrichtungen können freiberufliche Fachleute oder Dienstleistungsfirmen beauftragen, um sich unterstützen zu lassen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich beim Arbeitsschutz für diese „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ entschieden haben, müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Diese bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) online in ihrem Lernportal an.
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