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Dezember 2022
Guten Tag,

guter Arbeitsschutz muss von der ersten Minute an greifen. Egal, ob beim Start ins Berufsleben, beim Wiedereinstieg – z. B. nach einer Elternzeit – oder mit dem Wechsel in einen neuen Job. Damit das klappt, braucht es durchdachte Arbeitsschutzstrukturen am Arbeitsplatz sowie das nötige Wissen darum – auf allen Seiten. Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich? Wen kann ich ansprechen bei Fragen? Welche Pflichten haben Arbeitgebende, welche Beschäftigte?

Mit unseren „FAQs zum Arbeitsschutz“ möchten wir alle Beteiligten von Beginn an für den Arbeitsschutz sensibilisieren. Denn gerade Neueinsteigerinnen oder Neueinsteiger und Berufsanfängerinnen oder Berufsanfänger sind überproportional häufig an Unfällen auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz beteiligt. Mit dem neuen LIA-Jahreskalender geben wir Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitsschutz und machen auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam. Gleichzeitig können Sie damit alle Termine, wie z. B. die jährliche Unterweisung zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz an Ihrem Arbeitsplatz im Blick behalten.

PS: Sie suchen Antworten auf eine individuelle Arbeitsschutzfrage in Ihrem Betrieb? Die Expertinnen und Experten von KomNet beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kostenlos und in der Regel innerhalb von drei Tagen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen. Bleiben Sie gesund.

Ihr Dr. Kai Seiler, Präsident des LIA
Heimrich & Hannot GmbH / Foto: TobiasVollmer.de
IN EIGENER SACHE
LIA
LIA-Jahreskalender 2023
„FAQs Arbeitsschutz“
Langsam, aber sicher neigt sich 2022 dem Ende zu. Auch in diesem Jahr gibt es wieder einen LIA-Jahreskalender mit kleinen Tipps für einen sicheren und gesunden Arbeitsalltag und viel Platz, um wichtige Termine einzutragen. Der Kalender kann ab sofort kostenlos über unser Kontaktformular bestellt werden. Bitte denken Sie daran, im Textfeld die gewünschte Anzahl der Kalender und eine Lieferadresse anzugeben.
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BLICKPUNKT MUTTERSCHUTZ
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Neue Broschüre des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalen
Handlungshilfe: „Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit.“
Der berufliche Umgang mit Kindern, z. B. in Kitas birgt für schwangere und stillende Frauen und deren Kind(er) besondere gesundheitliche Risiken. Beispielweise wollen kleinere Kinder eher auf den Arm genommen werden (Heben und Tragen) müssen häufiger gewickelt werden oder haben noch keinen vollständigen Immunschutz (Infektionsgefahr). Entsprechend müssen besondere Maßnahmen zum Schutz der Frauen ergriffen werden. Die Broschüre hilft dabei, den Schutz der schwangeren und stillenden Frauen in diesen Einrichtungen umzusetzen. Die Informationen richten sich vor allem an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Bereich frühkindlicher Bildung und Betreuung, aber auch an deren schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen sowie – insbesondere in Teil II „Infektionskrankheiten und deren Prävention“ – an alle interessierten Ärztinnen und Ärzte.
Drehscheibe „Mutterschutz kompakt“
Termine und Wissenswertes zu gesundem Arbeiten in Schwangerschaft und Stillzeit.
Gilt das neue Mutterschutzgesetz für mich? Wie bin ich am Arbeitsplatz geschützt? Welcher Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft und nach der Geburt? Mit der Mutterschutzdrehscheibe der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen haben Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Mutterschutz am Arbeitsplatz immer griffbereit. Dazu werden Schutzfristen, arbeitsbedingte Gefährdungen und unzulässige Tätigkeiten, das ärztliche Beschäftigungsverbot sowie Mutterschaftsleistungen erklärt. Mit der Drehscheibe können Sie außerdem ganz leicht den voraussichtlichen Geburtstermin errechnen. „Mutterschutz kompakt“ ist – neben Deutsch – in acht weiteren Sprachen kostenlos erhältlich. Seit Neuestem gibt es darüber hinaus die Version in sogenannter Leichter Sprache.
KomNet-Wissensdatenbank der Arbeitsschutzverwaltung NRW
Darf eine Schwangere nachts zur Rufbereitschaft eingesetzt werden?
Das Verbot der Nachtarbeit findet sich im § 5 MuSchG. Die Rufbereitschaft in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist danach nicht zulässig. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden.
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HANDLUNGSHILFEN UND TOOLS
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Arbeitszeiterfassungspflicht
Fragen und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgezeichnet werden muss. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher die wichtigsten Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung zusammengestellt.
Erklärvideo
Digitalisierungsprozesse geschlechtergerecht gestalten.
Digitalisierungsprozesse wirken sich ganz verschieden auf Beschäftigte aus und sind nicht per se diskriminierungsfrei. Das Erklärvideo der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B. mbH) gibt einen ersten Einblick, warum und wie die Einführung digitaler Technologien im Betrieb Gruppen von Beschäftigten unterschiedlich betrifft.
Best-Practice
Inklusion in Unternehmen
Menschen mit Behinderung verfügen häufig über herausragende berufliche Qualifikationen, auf die Betriebe nicht verzichten sollten. Dabei kann die Inklusion gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stellt mithilfe eines Praxisbeispiels vor, wie Inklusion in Unternehmen gelingen kann.
psyGA
Kampagnenbox „psychische Gesundheit“
Die betriebliche Aufklärung, die Wissens- und Informationsvermittlung, die Reduzierung von Vorurteilen und Stigmatisierungen sind wichtige Bausteine jeder betrieblichen Intervention zum Schutz und zur Stärkung der psychischen Gesundheit. Das Thema psychische Gesundheit ist jedoch in vielen Betrieben noch tabu. Die psyGA-Kampagnen- und Toolbox begleitet Betriebe auf dem Weg zu mehr Offenheit. Dafür wurden Materialien wie z. B. eine Plakatkampagne zusammengestellt, die bei der betrieblichen Aufklärung zum Thema psychische Gesundheit helfen.
Krebserzeugende Gefahrstoffe
Online-Lernmodule unterstützen Aufsichtsdienste bei Betriebsbesichtigungen.
Zur Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsbesichtigung mit dem Fachdatenbogen „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ stehen den Aufsichtspersonen der Länder und Unfallversicherungsträger auf der Lernplattform des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung jetzt online Qualifizierungsmodule zur Verfügung. Die Online-Schulungen sind Teil des gleichnamigen Arbeitsprogramms der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Dieses widmet sich der Aufgabe, dass die Arbeit von Beschäftigten, die krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt sind, sicher gestaltet ist.
Arbeitsschutzbetreuung organisieren
Online-Fortbildungen für alternativ betreute Unternehmen.
Jeder Betrieb, der Angestellte oder Ehrenamtliche beschäftigt, muss sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten lassen. Große Unternehmen haben häufig eigene Fachkräfte und Betriebsärzte oder -ärztinnen dafür. Kleine Einrichtungen können freiberufliche Fachleute oder Dienstleistungsfirmen beauftragen, um sich unterstützen zu lassen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich beim Arbeitsschutz für diese „alternative bedarfsorientierte Betreuung“ entschieden haben, müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Diese bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) online in ihrem Lernportal an.
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ZAHLEN UND FAKTEN
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Kurzbericht
Kurzarbeit und Beschäftigungsfähigkeit
Kurzarbeit war ein vielgenutztes arbeitsmarktpolitisches Instrument in Zeiten der Corona-Pandemie. Zum Höchststand waren im April 2020 allein in Nordrhein-Westfalen rund 1,2 Mio. Personen in Kurzarbeit. Welche Gruppen waren davon besonders betroffen? Und inwiefern wurde dadurch Arbeitslosigkeit verhindert? Antworten gibt ein in Kooperation von LIA und der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) entstandener Kurzbericht. Zudem wird betrachtet, wie es um die Beschäftigungsfähigkeit und insbesondere die Gesundheit sowie die Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung bei den Menschen in Kurzarbeit bestellt ist.
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Neuauflage „Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung"
In der vierten Auflage der Broschüre werden Gestaltungsziele zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung ins Zentrum der Empfehlungen gerückt. Dabei wurden bestehende Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes berücksichtigt. Darüber hinaus wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse einbezogen, wie sie u. a. in der "Wissenschaftlichen Standortbestimmung psychische Gesundheit in der Arbeitswelt" durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aufbereitet wurden.
Studie
Zunehmende psychische Belastung durch die Pandemie auch bei Beschäftigten außerhalb des Gesundheitswesens.
Die Sorge, sich bei der Arbeit mit dem Coronavirus anzustecken, hat im Laufe der Pandemie auch bei Beschäftigten außerhalb des Gesundheitswesens psychische Belastungen zunehmen lassen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA). Zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 befragte das IPA Beschäftigte aus öffentlichem Dienst, Finanzsektor, Einzelhandel, öffentlichem Personennahverkehr und der Industrie zum Infektionsschutz bei der Arbeit und zu ihrem psychischen Wohlbefinden.
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TERMINE, PROJEKTE, WETTBEWERBE
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Jubiläum
20 Jahre MobbingLine
Die „MobbingLine NRW“ feiert in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen. Das Angebot des Arbeitsministeriums wurde am 18. Februar 2002 gemeinsam mit Partnern aus dem gewerkschaftlichen, sozialen und kirchlichen Bereich sowie dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) als Anlaufstelle für von Mobbing betroffene Beschäftigte gegründet.
Gesundheit in der Arbeitswelt
BMAS und BAuA stärken mit neuem Förderprogramm die Leistungsfähigkeit der Forschung.
Das Programm „Förderung der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt“ (FoGA) zielt auf eine Förderung von Forschungsprojekten, Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren in fünf unterschiedlichen Handlungsfeldern. Neben der Förderung von Forschungsprojekten ist das FoGA-Programm darauf ausgelegt, Maßnahmen zum Auf- und Ausbau struktureller und personeller Ressourcen zu unterstützen.
38. A+A-Kongress 2023
Ideen für nachhaltige Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gefragt.
Ab sofort können Ideen und Themenvorschläge für den 38. Internationalen A+A Kongress 2023 eingereicht werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) ruft nationale und internationale Expertinnen und Experten, Akteure aus Wirtschaft und Politik, Praktikerinnen und Praktiker in Unternehmen und Institutionen sowie ihre Netzwerke dazu auf, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mitzugestalten und nachhaltig weiterzuentwickeln. Beiträge können bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden.
Ringvorlesung
Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema Gesundheit in der Arbeitswelt.
Im Zuge der Ringvorlesung im Hochschulverbund der MSB Medical School Berlin, MSH Medical School Hamburg und HMU Health and Medical University geben Expertinnen und Experten Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema Gesundheit in der Arbeitswelt. Die Themen der Vorlesungen reichen hierbei vom Einfluss von COVID-19 und der Entgrenzung der Arbeit auf die Menschen bis hin zu Empowerment, New Work und gesundheitsorientierter Führung. Die Ringvorlesung unter Vorsitz von Prof. Dr. Timo Lorenz und Prof. Dr. Franziska Pundt (MSB Medical School Berlin) in diesem Semester richtet sich an ein breites Publikum, einschließlich Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Praktikerinnen und Praktiker sowie die interessierte Öffentlichkeit. Die Veranstaltungen finden online statt und sind kostenlos.
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ZAHL DES MONATS
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Arbeitszeiterfassung
Bei knapp drei Viertel der Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen wird die Arbeitszeit offiziell erfasst, – bei 24 Prozent der Beschäftigten erfolgt dies noch nicht. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt macht jetzt klar, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation besteht. Wie es genau um die Erfassung der Arbeitszeit in Nordrhein-Westfalen steht, zeigt die Beschäftigtenbefragung Nordrhein-Westfalen 2021, die das LIA im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt hat.
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
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