Arbeitsschutzorganisation
Drei Kernelemente auf einen Blick
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung – was steckt genau dahinter? Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt die mit einer Tätigkeit verbundenen Belastungen, beurteilt die daraus resultierenden Gefährdungen und leitet anschließend Schutzmaßnahmen ab. Betriebsanweisungen präzisieren diese Schutzmaßnahmen leicht verständlich (z. B. in Form von Postern oder Faltkarten) und informieren Beschäftigte so über Gefahren, Schutzvorkehrungen und Verhaltensregeln, besonders im Umgang mit bestimmten Maschinen, Gefahrstoffen oder persönlicher Schutzausrüstung. Unternehmen müssen den Beschäftigten die Betriebsanweisungen bekannt machen – Gelegenheit dafür bietet die Unterweisung, bei der Arbeitnehmende mindestens einmal jährlich aktiv über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ihres Arbeitsbereichs informiert werden.
Bei allen dreien handelt es sich um Kernelemente der Arbeitsschutzorganisation. Ziel der Arbeitsschutzorganisation ist es, Arbeitsschutzmaßnahmen strukturiert zu planen und umzusetzen, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu gewährleisten. Wir haben einige praktische Quellen zusammengestellt, die bei der Orientierung helfen.
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