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12.02.2024

BAuA

Online-Veranstaltung „Licht am Arbeitsplatz“

Dass Licht einen großen Einfluss auf Menschen und ihr Wohlbefinden hat, ist allgemein anerkannt – dieser wichtige Faktor darf daher auch am Arbeitsplatz nicht vernachlässigt werden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ hilft hier weiter. Eine Online-Veranstaltung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 28. Februar 2024 führt in das sich stetig weiterentwickelnde Regelwerk zu „Licht am Arbeitsplatz“ ein.

Zu viel Licht, zu wenig Licht, Tageslicht, künstliches Licht verschiedener Arten, Sichtverbindung nach draußen oder nicht – was auf den ersten Blick simpel scheint, ist es nicht. Der Frage des Lichts am Arbeitsplatz wird zunehmend mehr Bedeutung zugemessen und die entsprechende ASR weiterentwickelt. So wurde der Aspekt „Sichtverbindung“ erst nachträglich in die Regel integriert.

Die Veranstaltung der BAuA führt betriebliche Akteure in die Veränderungen im Regelwerk ein (Vorkenntnisse erforderlich) und kann so bei der Gefährdungsbeurteilung helfen. Folgende Themen werden behandelt:

  • Technische Regeln zu Arbeitsschutzverordnungen
  • Versorgung mit Tageslicht, Sichtverbindung nach außen, Lichtschächte
  • Vergleich der Arbeitsstättenregel zur Beleuchtung mit der Arbeitsplatzbeleuchtungsnorm DIN EN 12464-1
  • Beurteilung der Blaulichtgefährdung von weißen Lichtquellen
  • Einfluss von Lichtrichtung und Lichtfarbe auf die Aufmerksamkeit am Arbeitsplatz

Die Veranstaltung findet am 28. Februar 2024 über das Online-Konferenz-Tool Webex statt und dauert von 10 Uhr bis 13 Uhr. Angesprochen sind Arbeitgebende, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger. Eine Anmeldung bis zum 27. Februar 2024 ist zwingend erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.