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14.02.2024

DGUV-Information

Wie viele Sicherheitsbeauftragte sollte ein Betrieb haben?

Ein Betrieb mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte (SiBe) bestellen – und zwar „unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten“ (§22 Abs. 1 SGB VII). Aber wie viele sind das konkret?

Das SGB VIII spezifiziert seine Angaben nicht weiter. Auch die DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention bietet keinen Richtwert, bis auf die Auflistung von fünf zu berücksichtigenden Faktoren (räumliche, zeitliche und fachliche Nähe, die Anzahl der Beschäftigten sowie das Unfallgeschehen im Betrieb). Wie daraus jeweils eine feste Anzahl der SiBe abgeleitet werden kann, bleibt offen.

Der im Februar 2024 als inhaltlich und redaktionell überarbeitete Ausgabe veröffentlichte „Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten“ (DGUV Information 211-039) soll diese Lücke füllen. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Betriebe und soll sie bei der Ermittlung der mindestens zu bestellenden SiBe unterstützen. Die Publikation wird durch eine ausfüllbare PDF-Version der in den Praxisbeispielen verwendeten Tabelle ergänzt.