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01.03.2024

Fleischindustrie

Gesetzliche Neuregelungen zeigen Wirkung

Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) wurde zum 1. Januar 2021 novelliert. Seitdem darf in Fleischbetrieben mit 50 oder mehr Beschäftigten kein Fremdpersonal im Kernbereich mehr eingesetzt werden (Direktanstellungsgebot) und digitale und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung ist Pflicht. Die nun erschienene Evaluation der Umsetzung zeigt die Effekte der Neuregelung – auch in Sachen Arbeitsschutz.

Laut Bericht zeigt sich der Erfolg der Novellierung besonders darin, dass Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer in die Stammbelegschaft übernommen wurden und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nun Standard ist. Außerdem werden Arbeitszeiten korrekt erfasst und abgerechnet.

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie

Neben allgemein besseren Arbeitsbedingungen hatte die Neuregelung auch das Etablieren von besserem Arbeits- und Gesundheitsschutz als Ziel. Die Fleischverarbeitung wartet mit zahlreichen Unfallrisiken auf: scharfe Werkzeuge, ein hohes Arbeitstempo, verunreinigte Böden und die Nutzung starker Reinigungsmittel bzw. Biostoffe gehören zum Alltag. Guter Arbeitsschutz ist daher wichtig, wurde aber laut Evaluation vor der Novellierung oft unzureichend umgesetzt.

Als Begründung wurde oft die Beschäftigung von Fremdpersonal angeführt, da zum einen die Fremdunternehmen Arbeitsschutz nicht priorisierten und zum anderen bei nicht deutschsprachigem Fremdpersonal nicht immer sicherzustellen war, ob die Einweisungen verstanden wurden. Auch sahen viele Betriebe keine Möglichkeit, die Arbeitsschutzpraxis der Fremdunternehmen zu beeinflussen.

Effekte der Novellierung

Durch die Übernahme von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern haben sich laut Bericht folgende positiven Effekte für den Arbeitsschutz ergeben:

  • höheres Interesse der Stammunternehmen, dass sich die Beschäftigten nicht verletzen: Es fehlt sonst eine Arbeitskraft, die nicht wie vorher durch neues Fremdpersonal kompensiert werden kann
  • in den untersuchten Unternehmen werden nun geprüfte Arbeitsmittel und Schutzausrüstung gestellt
  • Unfallursachen werden systematisch analysiert und kategorisiert
  • Arbeitsschutzbeauftragte können durch die klare Zuständigkeit nun direkt auf das Personal zugehen und aktiv werden
  • Betriebe können vom Versicherungsträger leichter kontrolliert werden, da durch die Integration des Fremdpersonals mit weniger Ansprechpersonen für den Arbeitsschutz kommuniziert werden muss

Bisher zeigt sich trotz der o.g. positiven Entwicklungen noch keine signifikante Änderung der Unfallquote seit dem Inkrafttreten der Neuerungen. Insgesamt, so stellt die Evaluation klar, braucht der Wandel der Unternehmenskultur zu mehr Arbeitsschutzbewusstsein Zeit. Unter anderem, weil das integrierte Fremdpersonal in Herkunftsländern und Subunternehmen sozialisiert wurde, in denen dem Arbeitsschutz häufig weniger Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Durchgeführt wurde die Evaluation von der InterVal GmbH in Kooperation mit der IMAP GmbH und Frau Prof.in Dr. Svenja Karb im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Als Datenbasis dienten neben Literatur und amtlichen Statistiken insbesondere eigens erhobene Betriebsfallstudien und Interviews. Berücksichtigt wurden dabei auch verschiedene Bundesländer und Subbranchen der Fleischwirtschaft.

Mehrsprachige Info-Broschüre für Beschäftigte

Im Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Die Publikation „Arbeitsschutz in der Fleischindustrie“ klärt Beschäftigte über ihre Rechte auf und zeigt Ihnen, wo sie Unterstützung bekommen. Die Publikation ist neben Deutsch in den Sprachen Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch und Ungarisch verfügbar. Die verschiedenen Sprachversionen können über die Suchfunktion des Broschürenservice des Ministeriums gefunden werden.