11.03.2024
Hitzearbeit & Klimawandel
Vorbereitet sein auf die Sommerhitze
Auch wenn gerade erst die Frühlingssonne scheint – der nächste Sommer kommt bestimmt. Mit der Publikation „Klimawandel und Hitzearbeit. Eine Erläuterung zu sommerlicher Wärme und Hitzearbeit“ aus der DGUV-Reihe Fachbereich AKTUELL können sich Betriebe und Beschäftigte vorsorglich über relevante Arbeitsschutzanforderungen informieren. Und längst nicht an allen Arbeitsplätzen muss man für hohe Temperaturen auf den Sommer warten.
Denn Hitze ist nicht gleich Hitze am Arbeitsplatz: Sie kann unterschiedliche Ursprünge und Intensitäten haben. Insgesamt lassen sich drei Kategorien bilden:
- Klimabelastete Arbeitsplätze unterliegen nur dem Einfluss der sommerlichen Wärme, z. B. unzureichend klimatisierte Büroräume, Lager oder Verkaufsräume.
- Wärmebelastete Arbeitsplätze haben eine betriebsbedingte Raumtemperatur von über 26 °C (unabhängig von der Außentemperatur), z. B. Küchen, Großwäschereien und Glasbläsereien.
- Hitzearbeitsplätze sehen Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung vor, die zu einem Anstieg der Körperkerntemperatur beim Menschen führen – sommerliche Wärme spielt keine oder eine unwesentliche Rolle. Mögliche Tätigkeiten sind z. B. Arbeiten an vorgewärmten Pfannen im Stahlwerk.
Die Publikation teilt die drei Arbeitsplatzkategorien in von der Außentempertur abhängig bzw. unabhängig auf und geht auf konkrete Vorgaben, Regularien und Empfehlungen für sichere und gesunde Arbeitsgestaltung bei Wärme und/oder Hitze ein:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- ASR A3.5 „Raumtemperatur“
- DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“ AMR 13.1
- DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen – Hitzearbeiten
- DGUV Information 213-002 „Hitzearbeit; Erkennen – beurteilen – schützen“
- DGUV Information 215-510 „Beurteilung des Raumklimas“
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Veröffentlichung "Klimawandel und Hitzearbeit" , dem angeführten Merkblatt des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) und dem Faltblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.