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22.04.2024

Gefährdungsbeurteilung

Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten

Wer schwere Gegenstände hebt oder zieht, setzt den Körper besonderen Belastungen aus. Auf der Arbeit muss der Betrieb daher für eine Gefährdungsbeurteilung sorgen, die diese Belastungen erfasst und Maßnahmen trifft. Die neue Broschüre „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) soll dabei helfen.

Die Broschüre bezieht sich spezifisch auf die Belastungsart „Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten“, also das Ziehen und Schieben von Transportmitteln mit der eigenen Körperkraft. Diese Transportmittel können z. B. Flurförderzeuge, Hängebahnen und Hängekrane sein.

Selbst unbeladen ist das Bewegen solcher Hilfsmittel körperlich anspruchsvoll und kann zur Überbeanspruchung verschiedener Körperpartien führen. Häufig sind die Rücken- und Beckenregion sowie die Schultern, Knie und das Herz-Kreislauf-System betroffen. Um das zu vermeiden, muss der Lastentransport gesund gestaltet sein.

Die Broschüre führt dafür in die grundlegenden Paramater der Belastungsart ein und stellt dafür unter anderem die betroffenen Körperregionen und gesundheitliche Risiken vor. Für die anschließende umfassende Bewertung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hält die Publikation verschiedene Checklisten, Grafiken und Berechnungshilfen bereit.

Werden Gefährdungen durch manuelles Ziehen und Schieben von Lasten rechtzeitig erkannt, können Arbeitsplätze und der Lastentransport gesund gestaltet, Präventionsmaßnahmen getroffen und körperlichen Beschwerden vorgebeugt werden.