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RAPEX Jahresbericht 2020

Häufig Produktwarnungen zu Kinderkleidung und Spielzeug

Spielschleim mit schädlichen Inhaltsstoffen, lose Teile an Spielzeugen, die zu Verletzungen oder zum Verschlucken führen können oder Laserpointer, deren Licht so stark ist, dass es die Augen schädigen kann. Auch 2019 führten Warnmeldungen aus der Kategorie Spielzeug die Liste der am häufigsten gemeldeten Produkte an das Schnellwarnsystem der EU an. Insgesamt wurden im letzten Jahr 2.243 Produktwarnmeldungen erfasst, das geht aus dem RAPEX Jahresbericht zu gefährlichen Produkten in 2019 hervor.

Wer ein neues Produkt kauft, rechnet damit, dass es funktioniert. Ganz sicher aber nicht damit, dass es - trotz ordnungsgemäßem Gebrauch- eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnte. Bevor sie in den Handel gelangen, müssen Produkte in der EU deshalb bestimmte Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Produkte verkauft werden, die eine Gefahr darstellen können.

Im Jahr 2019 erfasste die Produktwarnungsdatenbank der EU dazu europaweit 2.243 neue Meldungen zu gefährlichen Produkte. Die meisten kamen aus der Kategorie "Spielzeug" mit einem Anteil von 29 Prozent, gefolgt von "Kraftfahrzeugen" (23 Prozent). Den dritten Platz belegten mit jeweils 8 Prozent die Kategorien "Bekleidung, Textilien und Modeartikel" sowie "Elektrogeräte und -zubehör".

Verletzungen durch die gemeldeten Produkte waren das am häufigsten geannte Risiko in dem Jahresbericht. Sie können zum Beispiel durch abbrechende oder lose Teile entstehen, Chemische Risiken, als zweithäufigste Gefährdunge, traten vor allem bei Spielzeugen aber auch bei Schmuck auf, etwa in Form von Inhaltsstoffen, die zu Unfruchtbarkeit führen können oder die allergische Reaktionen hervorrufen.

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Meldung von gefährlichen Produkte in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen kümmert sich die Arbeitsschutzverwaltung NRW darum, gefährliche Produkte zu finden und ihre Verbreitung auf dem deutschen Markt zu verhindern. Je nach Stadt oder Landkreis ist eine der fünf Bezirksregierungen  (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) für die Marktüberwachung verantwortlich. Sie prüfen zum Beispiel stichprobenartig, auf Grund von Beschwerden oder aktuellen Ereignissen, ob ein Produkt eine Gefährdung der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt darstellt.

Zudem können Bürgerinnen und Bürger gefährliche Produkte direkt an das Produktwarnsystem der EU melden. Einen genaueren Überblick zur Produktsicherheit und Marktüberwachung in Nordrhein-Westfalen geben die LIA Themenseite "Produktsicherheit", "Sichere Produkte" und "Marktüberwachung".

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