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26.10.2020

Unfälle in Gießereien vermeiden

Neue DGUV Branchenregel

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt den rund 600 Eisen-, Stahl- und Nichteisen-Metallgießereien in Deutschland mit der neuen Branchenregel einen kompakten Überblick zur Verfügung. Sie enthält rechtliche Vorgaben, eine Darstellung arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogener Gefährdungen und branchenspezifische Lösungen für den Arbeitsschutz. Der Leitfaden richtet sich u. a. an Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie an Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gießereien sind spezifischen Belastungen und Gefahren ausgesetzt. Während des Schmelzvorgangs, der mit hohen Temperaturen verbunden ist, entstehen Gase, Rauche und Stäube. Zudem ist es laut. Unfälle können beispielsweise entstehen, wenn bei Tätigkeiten mit metallischen Schmelzen feuerflüssige Massen unkontrolliert austreten. Die Folge können schwere Brandverletzungen oder auch Brände sein.

Der Leitfaden geht auf verschiedene Themen wie z. B. den Betrieb von Schmelzöfen und Gefahrstoffe in Gießereien ein. Darüber hinaus ist die Gefährdungsbeurteilung inkohärenter optischer Strahlung ein Thema. Diese wird z. B. von Gasstrahlern, Metallschmelzen oder Lichtbögen emittiert und kann die Augen schädigen. Weitere Gefährdungen wie beispielsweise Lärm oder Vibrationen werden ebenfalls behandelt.

Die DGUV-Regel 109-608 steht als PDF-Dokument in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Download bereit.