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02.11.2020

Interview im Deutschlandfunk

Sicheres Spielzeug erkennen

Martin Nordhaus, der sich im LIA.nrw um Geräteuntersuchung und Marktüberwachung kümmert, wird am Donnerstag, 5. November ab 10:10 Uhr in der Deutschlandfunk Sendung „Marktplatz“ Fragen zu sicherem Spielzeug der Zuhörerinnen und Zuhörer beantworten. Wer sich bereits jetzt einen Überblick verschaffen möchte, kann den LIA.tipp „Ist doch kinderleicht! Was Sie beim Kauf von Spielzeug beachten sollten.“  kostenlos herunterladen.

Auch wenn wir noch nicht wissen, wie und mit wem wir die Feiertage verbringen werden, stehen Spielwaren ganz oben auf der Wunsch- und Einkaufsliste. Doch Vorsicht  ̶  nicht alles was schön aussieht, ist für Kinderhände geeignet. Beim Spielzeugkauf sollte nicht nur in der Vorweihnachtszeit auf eine gute Verarbeitung geachtet werden. Riechen, sehen, fühlen, hören können erste Hinweise auf eine hohe Schadstoffbelastung oder schlecht verklebte Teile geben. Auch Prüfsiegel wie das GS-Zeichen oder Untersuchungen vom TÜV können erste Hinweise liefern.

Starke Kräfte aushalten

Kinder sind neugierig und erkunden ihre Umwelt mit allen Sinnen. Häufig wird das Spielzeug dabei Extremsituationen ausgesetzt. Egal ob ziehen, kauen oder werfen - nichts ist unmöglich. Damit das Spielen und Toben keine ernsten Konsequenzen hat, muss Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, an dem Kleinteile mit einer Größe von mehr als 6mm befestigt sind, eine Kraft von 90 Newton aushalten. Dabei kann es sich um Knöpfe, Augen, Glöckchen oder Rädchen handeln. Diese Kleinteile können eine Gefahr darstellen, denn wenn sie verschluckt werden, können sie die Atemwege blockieren und im schlimmsten Fall zum Ersticken führen.

Die Geräteuntersuchungsstelle (GUS) des LIA.nrw unterzieht deshalb Spielzeuge für Kinder unter 36 Monaten (z. B. Teddybären, Puppen oder Spielzeugautos) regelmäßig einem Härtetest. 10 Sekunden müssen die Spielsachen die Kraft von 90 Newton aushalten, um als unbedenklich zu gelten.

Sollte einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ein Spielzeug auffallen, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies der zuständigen Marktüberwachungsstelle gemeldet werden. In den einzelnen Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) für die Marktüberwachung verantwortlich.