
27.06.2023
Ausschuss für Mutterschutz
FAQs: Mutterschutz bei luftgetragenen Infektionserregern
Die besonderen gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz gelten seit Anfang 2023 nicht mehr. Arbeitgebende sind im Rahmen des gesetzlichen Arbeitsschutzes allerdings weiterhin verpflichtet zu prüfen, ob und welche Infektionsschutz-Maßnahmen erforderlich sind. Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat in diesem Zusammenhang das neue FAQ „Mutterschutz bei luftgetragenen Infektionserregern“ veröffentlicht, da Schwangere und Stillende unter Umständen besondere Schutzbedarfe haben.
Im FAQ finden sich Antworten auf Fraqen wie „Was müssen Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber sowie Schul- und Hochschulleitungen beim Infektionsschutz für Schwangere und Stillende beachten?“ oder „Dürfen Schwangere FFP2-Masken tragen?“. Die unverbindlichen Handlungsempfehlungen bieten Hilfestellung bei der sicheren Beschäftigung Schwangerer und Stillender und ergänzen die Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten.