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02.10.2023

Praxis-Stimmen gesucht

Überarbeitung der TRGS 610 und 614

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) entwickelt die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) ständig weiter, überprüft sie regelmäßig und überarbeitet die Regeln bei Bedarf. An diesen Qualitätssicherungsmaßnahmen soll auch die Praxis beteiligt werden – Hinweise, Anmerkungen oder Stellungnahmen sind erwünscht. Aktuell werden die TRGS 610 und 614 überarbeitet.

Die aktuellen Versionen der TRGS 610 „Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich“ finden Sie hier und die TRGS 614 „Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können“ hier. Bis zum 31. Oktober 2023 nimmt die AGS-Geschäftsführung Rückmeldungen über die folgenden Kontaktmöglichkeiten entgegen:

AGS-Geschäftsführung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2457, -2293
Fax: 0231 9071-2611
E-Mail: ags@baua.bund.de