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01.07.2024

Mobile Arbeit

Empfehlungen für die hybride Bildschirmarbeit

Seit der Corona-Pandemie hat sich das mobile Arbeiten fest etabliert. Um dafür arbeits(schutz)rechtliche Empfehlungen anbieten zu können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) anlässlich des Programms „ARBEIT: SICHER + GESUND“ (ASUG) eine Politikwerkstatt realisiert. An ihr waren über einen Zeitraum von einem Jahr über 100 Fachpersonen unterschiedlicher Disziplinen beteiligt. Sie diskutierten zentrale Fragen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei hybrider Bildschirmarbeit. Die Ergebnisse dieses Dialogs liegen nun vor.

In der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ sprachen die Teilnehmenden über technische, organisatorische, personelle, kulturelle und rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit.

Das Ergebnis: Die Balance von Präsenzarbeit und mobiler Arbeit ist wichtig. Einerseits schafft mobiles Arbeiten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung und unterstützt bei einer Wiedereingliederung. Andererseits müssen sich Beschäftigte selbst organisieren und Arbeitgebende faire und sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten können. Gibt es betriebliche oder tarifvertragliche Regeln, kann hybride Arbeit gut funktionieren.

Die Politikwerkstatt befasste sich mit vier Themenbereichen: Raum und Fläche, Organisation, Beschäftigtenperspektive sowie Führung und Unternehmenskultur. In den Themenkomplexen Organisation und Beschäftigtenperspektive ging es unter anderem um die sichere und gesunde Arbeitsplatzgestaltung. Dazu zählen die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Ausstattung und Umgebung, Arbeitszeiterfassung, Erreichbarkeit, arbeitsmedizinische Betreuung, das betriebliche Eingliederungsmanagement sowie der Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen. Der Ergebnisbericht fasst alle Resultate zusammen. Das BMAS hat zudem sieben Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit veröffentlicht.