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11.09.2024

Arbeitsschutz

Aktualisierte GDA-Leitlinie nimmt Bauwirtschaft in den Fokus

Zur Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurden unterschiedliche Leitlinien entwickelt, unter anderem auch zur Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Diese wurde im Juli 2024 aktualisiert und nimmt den besonders unfallträchtigen Bereich der Bauwirtschaft in den Fokus.

Die GDA soll den Arbeitsschutz in Deutschland kontinuierlich verbessern. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger (UVT) arbeiten gemeinsam an diesem Ziel. Mehrere Leitlinien mit verschiedenen Themenschwerpunkten sollen bei der Umsetzung helfen.

Die Leitlinie „Planung und Ausführung von Bauvorhaben“ beschäftigt sich mit dem besonders unfallträchtigen Bereich der Bauwirtschaft. In der Leitlinie werden die Grundsätze für die gegenseitige Information der Behörden und UVT, Beratung und Überwachung sowie den Erfahrungsaustausch festgehalten. Sie enthält unter anderem ein Informationsblatt für Bauverantwortliche, das über Pflichten gemäß der Baustellenverordnung aufklärt, sowie eine Sammlung von Arbeitshilfen zu Fragen des Arbeitsschutzes auf Baustellen.

Mit der Leitlinie soll die Zusammenarbeit zwischen Bauverantwortlichen, Arbeitgebenden, Beschäftigten, UVT und zuständigen Behörden gestärkt werden, um so die Unfallzahlen und Ausfallzeiten auf Baustellen reduzieren zu können.