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07.02.2025

PSA

Wonach werden Arbeitsschuhe ausgewählt?

Manche Tätigkeiten erfordern PSA – die persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören unter anderem Schuhe mit besonderen Schutzeigenschaften. Welche verschiedenen Arten es gibt und nach welchen Kriterien die Schuhe ausgewählt werden, erklärt ein Artikel des Portals für Sicherheitsbeauftragte „Arbeit und Gesundheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Arbeitsschuhe schützen vor unterschiedlichen Einwirkungen auf den Fuß, von Stößen oder Stolpern bis hin zum Eintreten von spitzen Gegenständen oder Hitze. Daher gibt es ein umfangreiches Klassifizierungssystem, anhand dessen die Schuhe entsprechend ihrer Eigenschaften eingeordnet werden.

Die Grundunterteilung erfolgt in drei Gruppen:

  • Sicherheitsschuhe (S)
    mit Zehenkappe, geeignet für hohe Belastung
  • Schutzschuhe (P)
    mit geringer belastbarer Zehenkappe
  • Berufsschuhe (O)
    ohne Zehenkappe

Innerhalb dieser Gruppen gibt es wiederum verschiedene Kategorien, die zusätzliche und sich ergänzende Anforderungen beschreiben. Ein Sicherheitsschuh (S) erfüllt in seiner Grundform (SB) also keine Zusatzanforderungen, ist aber zum Beispiel auch in der Ausführung S4 „antistatische Eigenschaften, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich“ verfügbar. Dazu kommt noch in allen drei Gruppen die Zuordnung zu den Klassen I oder II, je nach Material.

Welche von diesen vielen Zusatzanforderungen ein Arbeitsschuh gegebenenfalls leisten muss, hängt von der Tätigkeit der Trägerin oder des Trägers ab. Entsprechend bestimmt die Gefährdungsbeurteilung die Schuhwahl. Denn diese ermittelt die konkreten Risiken für bestimmte Arbeitsplätze. Beschäftigte im Straßenbau müssen zum Beispiel mit hitzebeständigen Sohlen vor heißem Asphalt geschützt werden.

Auch auf besondere medizinische Anforderungen muss geachtet werden –zum Beispiel beim Tragen von orthopädischen Einlagen. Das ist nur erlaubt, wenn der Schuhe vom Hersteller dafür zertifiziert und anpassbar ist, da sonst die Schutzfunktion beeinträchtigt sein könnte. Die Einlagen selbst müssen ebenfalls bestimmten Anforderungen entsprechen.