
21.02.2025
Bundestagsbeschluss
Schutz von Frauen nach Fehlgeburten wird ausgeweitet
Bisher hatten Frauen, die eine frühe Fehlgeburt erlitten haben, keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das wird sich zum 1. Juni 2025 ändern. Der Bundestag hat im Januar mit breiter Mehrheit erweiterte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt beschlossen.
Schwangere berufstätige Frauen haben in Deutschland ein Recht auf Mutterschutz. Zu diesem zählt auch die Mutterschutzfrist. Sie besagt, dass eine Schwangere sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach nicht arbeiten gehen muss.
Diese Regelung galt bisher aber nicht für Frauen mit einer frühen Fehlgeburt. Das wird sich ab dem 1. Juni 2025 ändern. Der Bundestag hat im Januar einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Berufstätige Frauen haben dann die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt in Anspruch zu nehmen. Die Länge hängt von der Schwangerschaftswoche ab, in der die Betroffene eine Fehlgeburt erlitten hat. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert sie sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Die Frauen können selbstbestimmt entscheiden, ob sie die Schutzfrist in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Die Regelungsänderungen gelten auch für Selbstständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert haben sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen. In einem weiteren Schritt sollen auch Selbstständige miteinbezogen werden, die in der privaten Krankenkasse versichert sind.