
07.03.2025
Bundesrat-Entschluss
Neue Erkrankungen in Liste der Berufskrankheiten aufgenommen
Der Bundesrat hat die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung angenommen. Konkret bedeutet das: Am 1. April werden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen.
Zu den neu aufgenommenen Berufskrankheiten zählen:
- Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung (BK-Nr. 2117): Davon betroffen können unter anderem Beschäftigte aus der Textil-, Forst- und Bauindustrie sowie Mitarbeitende an Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen sein. Wenn Arbeitnehmende zum Beispiel viele Jahre lang mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber arbeiten oder Lasten heben müssen, kann so eine Erkrankung ausgelöst werden.
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern (BK-Nr. 2118): Von einer Gonarthrose bzw. einer Knie-Arthrose können Menschen betroffen sein, die mindestens 13 Jahre als professionelle Fußballspielende tätig waren.
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition (BK-Nr. 4117): Diese Krankheit kann unter anderem Erzbergleute, Beschäftigte aus dem Tunnelbau, der Steingewinnung und -bearbeitung sowie aus Dentallaboren betreffen.
Was wird zur Berufskrankheit?
Neue Berufskrankheiten folgen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Berufskrankheiten müssen durch besondere Einflüsse wie Lärm oder Staub bei der Arbeit verursacht werden. Beschäftigte müssen diesen Einwirkungen stärker ausgesetzt sein als andere Menschen. Außerdem muss die Krankheit in jedem Fall hauptsächlich durch diese schädlichen Einflüsse bei der Arbeit ausgelöst worden sein.