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08.07.2025

Neue Landesoberbehörde

Eröffnung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW

Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) geschaffen. Die neue Landesoberbehörde liegt im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Das LfGA NRW ist entstanden aus dem Zusammenschluss des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG.NRW) und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (LIA).

„Mit dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen schaffen wir eine leistungsfähige zentrale Behörde für einen zukunftsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst und einen starken staatlichen Arbeitsschutz. Damit stellen wir sicher, dass Nordrhein-Westfalen auch zukünftig wirksam und verlässlich auf gesundheitspolitische Herausforderungen reagieren kann, zum Schutz der Bevölkerung und zur Stärkung unseres Gemeinwohls“, erklärt Gesundheits- und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Hauptsitz des LfGA NRW ist auf dem Gesundheitscampus in Bochum. Außenstellen befinden sich in Düsseldorf und Münster. Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im LfGA NRW tätig. Gründungspräsidentin ist Dr. Simone Gurlit. Die promovierte Medizinerin stand bereits seit Februar 2024 als Direktorin an der Spitze des LZG.NRW und hatte im November 2024 zusätzlich kommissarisch die Leitung des LIA übernommen.

„Wir freuen uns, dass der Startschuss zum neuen LfGA gefallen ist. Durch die Bündelung der Kompetenzen in den Bereichen Gesundheit und Arbeitsschutz wird sich die neue Landesbehörde vielen Themen umfassender, effektiver und zielgerichteter widmen können. Gleichzeitig werden neue Aufgaben ab sofort gemeinsam und ganzheitlicher gelöst. Davon sollen nicht nur die öffentlichen Einrichtungen und Partner profitieren, die wir schon in der Vergangenheit als LIA und LZG unterstützt und beraten haben. Davon sollen am Ende vor allem die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen profitieren“, betont Dr. Simone Gurlit.

Im Bereich Gesundheit berät und unterstützt das LfGA NRW die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen und Fachverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Entwicklung von Versorgungsstrukturen. Es ist fachliche Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und übernimmt die Koordinierungs- und Schnittstellenfunktion zwischen Landesverwaltung und Akteuren des Gesundheitswesens. Das LfGA wird ein großes Augenmerk legen auf seine Funktion als Informationsstelle für die verschiedenen institutionellen Akteure in zentralen Themen wie u. a. dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung (insbesondere vor übertragbaren Infektionskrankheiten), der Prävention und Gesund-heitsförderung über alle Lebensphasen hinweg sowie der Arzneimittelsicherheit. Gesundheits- und Versorgungsdaten werden ebenso gesammelt und aufbereitet wie Informationen zu den Folgen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit.
Zudem hat der Gesetzgeber dem LfGA NRW die Aufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden, also die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, in NRW übertragen. Diese Funktion wird das LfGA in einem partnerschaftlichen Dialog mit den kreisfreien Städten und Landkreisen wahrnehmen.

Im Bereich Arbeitsschutz versteht sich das LfGA NRW als die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung für die staatliche Arbeitsschutzverwaltung, angesiedelt beim MAGS sowie den Arbeitsschutzdezernaten der fünf Bezirksregierungen in NRW. Das LfGA sichert Qualifizierung und Wissenstransfer und unterstützt die Arbeitsschutzverwaltung bei der Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Digitalisierung.

Fachexperten beraten auch weiterhin beim Vollzug zu allen Themen des Arbeitsschutzes und bieten Serviceleistungen an wie beispielsweise die telefonische Erstberatung für Bürgeranfragen oder eine kostenlose digitale Beratung insbesondere für kleine und mittlere Betriebe zur Umsetzung aller Anforderungen an einen modernen Arbeitsschutz. Darüber hinaus nimmt das LfGA unter anderem die Aufgaben der Zentralen Radonstelle und der Strahlenschutzdienste des Landes NRW sowie Aufgaben im hoheitlichen Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung in Teilen auch operativ, zum Beispiel bei landesweiten Überwachungsaktionen.

Das LfGA NRW ist formal der Rechtsnachfolger von LZG.NRW und LIA. Alle Mitarbeitenden aus den beiden Vorgängereinrichtungen sind in das neue Landesamt übergeleitet worden.

Die Aufgaben des LfGA NRW ergeben sich aus dem Landesgesetz über die Errichtung des LfGA NRW sowie zur Novellierung landesrechtlicher Vorschriften über den öffentlichen Gesundheitsdienst und den Arbeitsschutz und aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW.


Bei Rückfragen:

Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Melanie Pothmann
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum

Tel.: 0234 41692-1701
E-Mail: presse@lfga.nrw.de