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24.11.2020

Tragen von Einmalhandschuhen

Hautschutz und Händehygiene

Laut Untersuchungen des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bringen Einmalhandschuhe keinen Vorteil bei der Verbreitung von Bakterien an Bedientheken. Die flüssigkeitsdichten Handschuhe erhöhen allerdings das Risiko berufsbedingter Hauterkrankungen. Die DGUV stellt verschiedene Materialien zum Thema „Hautschutz und Hygiene“ zur Verfügung. Diese sensibilisieren für Hautgefährdungen und sind branchenübergreifend einsetzbar.

Bei einer guten Hygienepraxis im Betrieb können die Beschäftigten bei vielen Tätigkeiten auf das Tragen von Handschuhen verzichten. Bei der Händehygiene sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu treffen. Etwa indem sie Pflegemittel oder Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen.

Die Gefährdungsbeurteilung gibt Aufschluss über die notwendigen Schutzmaßnahmen. Sind diese festgelegt, kommt es darauf an, dass sie von den Beschäftigten auch konsequent umgesetzt werden. Dabei kann ein Hautschutz- und Händehygieneplan helfen, der an den Arbeitsplätzen und in den Waschräumen des Betriebs aushängt. So sehen die Beschäftigen auf einen Blick, was sie bei der Reinigung und Pflege der Hände beachten müssen. Vorgefertigte  Hautschutz-  und Händehygienpläne gibt es zum Beispiel auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Sammlung umfasst Pläne für insgesamt 26 Berufsgruppen, die den individuellen Anforderungen der Tätigkeiten entsprechen.