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14.08.2023

Ausschuss für Mutterschutz

Erste Regel zum Mutter­schutz­gesetz: Vorgaben zur Gefähr­dungs­beur­teilung

Praxisnahe Unterstützung für Arbeitgebende bei der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung – das soll die erste, am 08. August 2023 veröffentlichte Regel des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) bieten. Ziel der Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz ist es, eventuelle Gefährdungen für schwangere oder stillende Personen an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu ermitteln, um geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Bei der Regel handelt es sich um eine verbindliche Umsetzungsvorgabe, von nur mit einer Begründung abgewichen werden darf. Arbeitgebende müssen diese Vorgaben also in der Regel bei der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung beachten. Sie konkretisiert die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Rangfolge der Schutzmaßnahmen sowie die Dokumentation und Information durch die Arbeitgebenden. Auch unzulässige Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind Thema.

Der beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelte AfMu entstand 2018 nach Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die unter anderem Arbeitgebende, Landesbehörden und die Wissenschaft vertreten. Der AfMu berät das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dafür entwickelt der Ausschuss praxisgerechte Regeln, die den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Arbeitgebende aufbereiten, um so bei der korrekten Umsetzung des MuSchG zu helfen.