
20.11.2024
Arbeitsschutz
Fahrbare Hubarbeitsbühnen sicher bedienen
Mal eben die fahrbare Hebebühne umsetzen und kurz was unter der Deckenbeleuchtung machen – bei falscher Bedienung kann schnell mal ein Unfall passieren. Wie das vermieden werden kann, erklärt die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in einem Übersichtsartikel und auf ihrem darin vorgestellten Infoportal „Die sichere fahrbare Hubarbeitsbühne“.
Grundlegend ist die richtige Ausbildung und Unterweisung des Bedienpersonals. Hier gibt es einiges zu beachten:
- Ausbildung und schriftliche Beauftragung des Beschäftigten gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1116 und dem DGUV-Grundsatz 308-008 sind zwingend erforderlich
- Beauftragung zum selbstständigen Bedienen nur möglich
- nach dem vollendeten 18. Lebensjahr
- wenn die Person unterwiesen wurde
- die Person den o.g. Befähigungsnachweis hat
- dokumentierte Unterweisung des Bedienpersonals mindestens ein Mal im Jahr
- wenn z. B. ein neues Modell verwendet wird, muss es eine neue Unterweisung geben, auch wenn für das alte Modell in diesem Jahr bereits unterwiesen wurde
Aber auch mit geschultem Personal können Unfälle passieren. Daher sind Gefahren im Zusammenhang mit einer Hubarbeitsbühne durch eine Gefährdungsbeurteilung umfassend zu ermitteln und daraus die notwendigen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die BGHW führt in ihrem Artikel einige der typischen Gefahren und Unfallhergänge an:
- Absturz aus dem Arbeitskorb durch
- Hinauslehnen über den Seitenschutz
- Übersteigen des Geländers
- Umkippen der Hubarbeitsbühne durch
- Unsachgemäßes Abstützen der Hubarbeitsbühne
- Nichtbeachtung der Bodenverhältnisse bzw. des Untergrundes
- Überlastung des Arbeitskorbes
- Aufbringung von zu großen Montagekräften
- Überschreitung der zulässigen seitlichen Reichweite
- Angefahren werden durch andere Fahrzeuge, wenn z.B. der Arbeitsbereich nicht abgesichert wurde
- Eingequetscht werden im Arbeitskorb durch Kollision mit Bauteilen der Umgebung bei unvorsichtigem Fahren
- Herausgeschleudert werden aus dem Arbeitskorb („Peitscheneffekt“) durch
- Hängenbleiben an und unter Konstruktionen
- beim Übererfahren von Hindernissen
Weitere Informationen finden Sie im Infoportal.