
29.11.2024
ILO-Übereinkommen
Nr. 155: Der Schutz am Arbeitsplatz ist ein Menschenrecht
Jedes Jahr sterben fast drei Millionen Menschen weltweit durch Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen. Arbeitsschutz und Prävention sind deswegen international wichtige Themen. Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf zum Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen.
Das Übereinkommen trifft Regelungen zum präventiven Arbeitsschutz. Mit der anstehenden Ratifikation von Übereinkommen Nr. 155 wird Deutschland alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert haben. Die Kernarbeitsnormen stützen sich auf universell gültige Menschenrechte. Diese stehen allen Menschen zu und lassen sich aus der Würde des Menschen herleiten und begründen.
Die Bundesregierung macht damit einen wichtigen Schritt zur Ratifikation und unterstützt die Bedeutung von internationalen Menschenrechten weltweit und im eigenen Land.