Berufskrankheiten
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Gesundheitsrisiken

Arbeitsbedingte Erkrankungen

Unter arbeitsbedingten Erkrankungen versteht man alle Erkrankungen, deren Auftreten mit der Arbeitstätigkeit in Verbindung stehen. Im Unterschied zu den Berufskrankheiten muss der Zusammenhang mit der Tätigkeit keine bestimmte rechtliche Qualität erreichen.

Eine arbeitsbedingte Erkrankung ist bereits dann anzunehmen, wenn Belastungs- und Gefährdungspotenziale des Arbeitsplatzes die Gesundheitsstörung beeinflusst, zum Teil verursacht oder verschlimmert haben ( z. B. Erkrankungen als Folge psychischer Belastungen am Arbeitsplatz). Es ist auch unerheblich, ob eine individuelle körperliche Veranlagung, altersbedingte Aufbrauchserscheinungen oder außerberufliche Ursachen wesentlich zur Entstehung der Erkrankung beigetragen haben.

Vom Gesetzgeber wurde der Begriff der "arbeitsbedingten Erkrankungen" erstmals im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verwendet, das in § 3 Abs. 1 Nr. 3 die Untersuchung der Ursachen solcher Erkrankungen und ihre Verhütung als eine Aufgabe der Betriebsärzte regelt. Versicherungsrechtliche bzw. entschädigungsrechtliche Ansprüche können daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

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