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Elektromagnetische Felder

Implantate und elektromagnetische Felder

Eine indirekte Gefährdung geht von elektromagnetischen Feldern für Personen aus, die ein Implantat tragen. Man unterscheidet zwischen passiven und aktiven Implantaten.

Passive Implantate

Zu den passiven Implantaten zählen:

  • künstliche Gelenke
  • Schienen, Nägel
  • Stabilisatoren für Blutgefäße (Stents)
  • Herzklappen
  • Schädelplatten

Statische Magnetfelder können auf magnetische und leitfähige passive Implantate eine Kraftwirkung ausüben, niederfrequente elektrische und magnetische Felder können zusätzliche Ströme an der Oberfläche des Implantats erzeugen und hochfrequente Felder können eine unzulässige Erwärmung des Implantats und des umliegenden Gewebes hervorrufen.

Aktive Implantate

Bei aktiven Implantaten handelt es sich um elektronische medizinische Geräte, die in den Körper implantiert werden, um  Körperfunktionen ganz oder teilweise zu ersetzen. Dazu gehören:

  • Herzschrittmacher
  • Implantierbare Defibrillatoren
  • Cochlea-Implantat
  • Insulinpumpen

Statische Magnetfelder sowie niederfrequente elektrische und magnetische Felder können das Implantat beeinflussen, z. B. die Betriebsart verändern, ein nicht vorhandenes Herzsignal vortäuschen oder andere Fehlfunktionen hervorrufen.

Durch Quellen des Alltags ist eine Beeinflussung eher unwahrscheinlich, an vielen Arbeitsplätzen ist sie aber möglich. Pauschal kann man keine Aussage treffen, wann Trägerinnen und Träger eines Implantats gefährdet werden.

Arbeitgebende sollte darüber informiert werden, dass ein Implantat eingesetzt wurde oder dies geplant wird. Denn nur dann kann eine individuelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen und das Ergreifen notwendiger Maßnahmen erfolgen. Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt sowie die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt sollten beteiligt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema stellt die DGUV Information 203-043 zur Verfügung.