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Service

Elektronische Signatur

Das Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung NRW wird zur Zeit gewartet. Eingehende Nachrichten können momentan leider nicht von uns abgerufen werden!


Sie erreichen uns über unsere postalische Adresse (Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW Gesundheitscampus 10 in 44801 Bochum), telefonisch (+49 211 3101 1133) oder über unser Kontaktformular.

Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW ist im EGVP wie folgt erreichbar:

Organisation: Einrichtung des Landes NRW
Name: Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW
Nutzer-ID: safe-sp1-1406199461352-015640780
 
Zugangseröffnung für die Übermittlung elektronischer Dokumente gemäß § 2 EGovG und § 3a VwVfG NRW.

Sie haben die Möglichkeit, mit dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW sicher und rechtsverbindlich elektronisch zu kommunizieren. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. November 1999 in der derzeit geltenden Fassung (SGV. NRW. 2010). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.


Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen.

Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation.

Formfreie Nachrichten:
Für Nachrichten (Anfragen, Anträge und Verfahren), die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz erforderlich. Sollen Nachrichten elektronisch verschlüsselt und/ oder signiert an das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW übermittelt werden, so steht hierfür das Programm EGVP unter www.egvp.de zum Download zur Verfügung.

Formgebundene Nachrichten:
Bei Nachrichten (Anfragen, Anträge und Verfahren), die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen und/ oder Rechtsfristen in Gang setzen, müssen sowohl die Nachricht selbst als auch die Dateianhänge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden.

Nachrichten dieser Art können Sie mithilfe des Programms EGVP - das unter www.egvp.de zum Download zur Verfügung steht - sicher und rechtsverbindlich an das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW übermitteln.

Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) dürfen nicht übermittelt werden.

Die Angabe einer vollständigen und richtigen Absenderadresse in der übermittelten Visitenkarte ist zwingend erforderlich. Die Verwendung eines Pseudonyms ist nicht zulässig.

Übersandte Nachrichten, die diesen Rahmenbedingungen nicht entsprechen, erlangen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung NRW. Rückmeldungen können elektronisch oder wie bisher per Briefpost erfolgen.

Weitere Informationen zum Programm EGVP und den unterstützten Signaturkarten finden Sie unter der Internetadresse www.egvp.de.