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23.09.2020

Bundesamt für Strahlenschutz (Bfs)

Vorsicht beim Einsatz von UV-C-Desinfektionsgeräten

UV-Strahlung kann Haut und Augen schädigen und wirkt krebserregend. Deshalb sollten UV-C-Desinfektionsgeräte nur angewandt werden, wenn sicher gestellt ist, dass keine Menschen der Strahlung ausgesetzt sind. Darauf weißt das Bundesamt für Strahlenschutz in einer Pressemeldung hin. Diese Warnung gilt auch für sogenannte „FAR-UVC“-Geräte, die kurzwelliges UV-C Strahlung abgeben. Zudem sollte UV-C-Strahlung keinesfalls zur Desinfektion am menschlichen Körper genutzt werden.

Die Methode, Luft, Wasser und Oberflächen mit Licht zu desinfizieren, wird bereits seit längerem eingesetzt. Sie findet zum Beispiel im medizinischen Bereich bei der Desinfektion von Operationssälen oder Laboren Anwendung.

Daneben finden sich auf dem Markt auch Geräte für die Desinfektion von kleineren Gegenständen wie Smartphones oder Masken (Mund-Nasen-Bedeckungen) und verschiedene Desinfektions- oder Entkeimungslampen.

Das BfS erklärt in einer Pressemeldung, dass Käuferinnen und Käufer eines UV-C-Desinfektionsgeräts auf jeden Fall beim Kauf die Herstellerangaben beachten sollten. "Diese sollten möglichst vollständig und konkret sein. Dazu gehören beispielsweise Angaben über die Wirksamkeit, also wie lange und aus welchem Abstand bestrahlt werden muss, um aktive Mikroorganismen tatsächlich zu reduzieren. Auch sollten Informationen zu den Wellenlängen und zur Bestrahlungsstärke der abgegebenen UV-Strahlung vorhanden sein. Versprechen zur Wirksamkeit sollten vom Hersteller darüber hinaus nachvollziehbar belegt werden."

Mehr Informationen und Hinweise gibt es in der vollständigen Pressemeldung des BfS.