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13.05.2024

Prävention

Carpaltunnelsyndrom: DGUV informiert zur Erkrankung und Prävention

Das Carpaltunnelsyndrom (CTS) kann durch arbeitsbedingte Risiken entstehen und löst Schmerzen in Fingern sowie Händen aus. Die neue Veröffentlichung „Mensch und Arbeitsplatz – Dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informiert zur Erkrankung und ihrer Prävention.

Viele Sehnen und Nerven, die vom Unterarm über das Handgelenk hin zur Handinnenfläche verlaufen, sind durch den sogenannten Carpaltunnel geschützt. Durch diesen zieht sich auch der Mediannerv. Bei einer längeren Belastung dieses Nervs durch Druck kann das CTS entstehen.

Zu den arbeitsbedingten Belastungen, die ein CTS auslösen können, zählen manuelle Tätigkeiten, bei denen das Handgelenk wiederholt gebeugt und gestreckt wird, kraftvolles Greifen sowie Hand-Arm-Vibrationen. Kombinationen davon erhöhen das Risiko zu erkranken. Deswegen kann das Syndrom unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Die körperlichen Folgen sind Schmerzen an Daumen, Zeige- und Mittelfinger sowie, bei fortschreitender Erkrankung, Taubheit und Schwächung der Handmuskulatur.

Die DGUV Information 209-097 stellt das Syndrom mit seinen arbeitsbedingten Risiken vor. Außerdem gibt sie konkrete Beispiele, wie die Arbeit mit einem vorhandenen CTS-Risiko so gestaltet werden kann, dass eine Erkrankung verhindert wird. Best-Practice-Lösungen aus Betrieben vervollständigen die Publikation.