
15.05.2024
BAuA-Infoblatt aktualisiert
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen verstehen
Wer mit Gefahrstoffen umgeht, muss über ihre Einstufung und Kennzeichnung Bescheid wissen. Die kompakte Handreichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu diesem Thema ist nun in der 3. aktualisierten Auflage verfügbar. Sie richtet sich an das produzierende Gewerbe, Importeure und Importeurinnen sowie Anwendende.
Die Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung sind weltweit einheitlich und basieren auf dem Global Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen. Für Europa ist das GHS durch die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) rechtliche Vorgabe. Die Publikation stellt das komplexe Einstufungssystem, das mehr als 50 Gefahrenkategorien kennt, anhand dreier Beispiele vor.
Das Ergebnis einer solchen Einstufung wird auf standardisierten Kennzeichnungsetiketten dargestellt. In der Handreichung wird am Beispiel Isopropanol jeder Posten des Etiketts aufgeschlüsselt und erläutert. Anschließend wird auch der Weg zum Kennzeichnungsetikett (z. B. wer ist verantwortlich, Auswahl der Kennzeichnungselemente) umrissen und auf weiterführende Informationen und Quellen verwiesen.