
31.05.2024
Checkliste
Lärmschutz planen und Gehörschutz richtig anwenden
Laute Arbeitsplätze erfordern besondere Schutzmaßnahmen – denn Lärm kann das Gehör dauerhaft schädigen. 2022 war Lärmschwerhörigkeit die am zweihäufigsten anerkannte Berufskrankheit, mit 6.637 Fällen (DGUV-Statistiken für die Praxis 2022, S. 60). Sie entwickelt sich schleichend und wird oft zu spät bemerkt. Vorsorge ist daher das oberste Gebot.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft stellt Betrieben dafür eine Checkliste zu Verfügung. Sie teilt sich in folgende Hauptpunkte:
- Technische und organisatorische Maßnahmen prüfen
- Gehörschutz auswählen – Mitarbeitende einbeziehen
- Beschäftigte sensibilisieren
Grundsätzlich gilt: Zuerst sind technische und organisatorische Maßnahmen prüfen, um die Arbeitsstätte mit möglichst wenig Lärm zu betreiben. Sind diese Maßnahmen ausgeschöpft, muss ein angemessener individueller Hörschutz eingesetzt werden. Ab einem dauerhaftem Lärm von über 85 Dezibel muss dieser ständig getragen werden.
Außerdem wichtig: die Mitarbeitenden aktiv für das Thema sensibilisieren. Lärmschwerhörigkeit wird, möglicherweise aufgrund der schleichenden Entwicklung und der fehlenden Letalität, nicht von allen Beschäftigten als eine ernsthafte Gesundheitsgefahr wahrgenommen. Die Checkliste empfiehlt hier umfassende Unterweisung, Hinweise auf die Verfügbarkeit von Gehörschutz und Aufklärung über die Auswirkungen von unzureichendem Gehörschutz.