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Physikalische Einwirkungen

Lärm und Vibration

Lärm und Vibrationen bergen erhebliche Gesundheitsrisiken. Trotz des technischen Fortschritts bestehen immer noch Lärmquellen sowohl in der Industrie, im gewerblichen Bereich, wie auch im Bildungs- und Erziehungssektor. Auch heute noch sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stark belastet, einige sogar mehrfach. Beispielsweise sind Drucklufthämmer schwer, laut und können stark vibrieren. Zur Minderung von Gesundheitsrisiken gilt es, die schädigenden Wirkungen an der Quelle zu minimieren und die Belastungen der Beschäftigten durch Schutzmaßnahmen möglichst gering zu halten.

Lärm ist unerwünschter Schall.
Er kann belästigend wirken, das Wohlbefinden stören und in Abhängigkeit von Lautstärke und Einwirkung sogar krank machen. Das Gehör kann unter anderem durch hohe, dauerhaft auftretende Schallintensitäten geschädigt werden. Über die Wirkung auf das Gehör hinaus kann Lärm körperliche Reaktionen, wie z. B. Erhöhung des Blutdrucks, auslösen.

Lärm gehört zu den häufigsten Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Schätzungen zeigen, dass in Deutschland ca. 5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt sind. Bei lang andauernden Einwirkungen und einem Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) besteht für einem beträchtlichen Teil der Betroffenen die Gefahr einer Gehörschädigung. Auch sehr kurze Spitzenschalldruckpegel mit hoher Intensität, d. h. mehr als 137 dB(C), können gehörschädigend wirken. Ein solcher impulshaltiger Lärm entsteht beispielsweise durch Hammerschläge auf Metall, und gilt dann als besonders gefährdend, wenn die Schallfrequenz 1000 Hz überschreitet.

Gefährdende Tätigkeiten sind insbesondere in Berufen und Wirtschaftszweigen zu finden, die sich mit Metallbearbeitung / -verarbeitung beschäftigen, z. B. Richtarbeiten mit dem Hammer oder Schleifen mit hochtourigen Werkzeugen. Auch Sandstrahlen oder Plasmaschneiden führt zu besonders hohen Schallpegeln. Vergleichbar laute Lärmquellen sind auch in der Holzbearbeitung, der Textilindustrie, in Druckereien oder dem Baugewerbe zu finden. Da die Anzahl der potentiell gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr hoch ist, sind Verhältnis- und Verhaltensprävention von hoher Bedeutung.

Hörschäden vorbeugen
Ziel der Lärmprävention ist es, Hörschädigungen zu vermeiden und die Beschäftigten vor gesundheitsgefährdendem Schall zu schützen. Im Vordergrund steht dabei die Verminderung von Lärm an der Quelle. Ein gutes Beispiel für gelungene Lärmminderung sind moderne Pressluftkompressoren im Straßenbau, die im Vergleich zu ehemaligen Geräten kaum gehörschädigend sind. Bei unvermeidbarer lauter Schallexposition ist persönlicher Gehörschutz anzuwenden. Durch arbeitsmedizinische Vorsorge können beginnende Hörschäden erkannt werden. Ziel ist es, das Fortschreiten des Hörverlustes einzuschränken.

Auswirkungen auf das Nervensystem
Neben der gehörschädigenden Wirkung kann Lärm auch extra-aurale Wirkungen auf den Menschen haben. Beeinträchtigung der Sprachverständlichkeit oder eine geminderte Konzentrationsfähigkeit zählen hierzu, also alle Wirkungen des Schalls, die nicht das Hörorgan betreffen. Lärm kann das zentrale und vegetative Nervensystem aktivieren, wodurch sich beispielsweise der Blutdruck und die Herzfrequenz erhöhen können. Auch psychische Wirkungen wie Verärgerung, Nervosität oder Anspannung können durch Lärm mit niedrigen Schalldruckpegeln ausgelöst werden. Das Ausmaß der Belastung hängt von individuellen Faktoren ab, d.h. nicht jede/jeder fühlt sich von „Geräuschen“ gleichermaßen gestört.

Diese nichtgehörschädigenden Belastungen können negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Um eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch extra-aurale Lärmwirkungen zu vermeiden, müssen Arbeitgebende die Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten A3.7 „Lärm“ einhalten. Die Regel besagt zum Beispiel, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Außerdem gibt sie maximale Beurteilungspegel während der Ausübung der Tätigkeit sowie raumakustische Anforderungen an die Arbeitsstätte vor.

  • Unterstützung und Beratung der Landesregierung, des Arbeitsministeriums, der Behörden und Einrichtungen sowie der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Lärmmessungen für die Arbeitsschutzverwaltung und Kooperationen
  • Qualitätssichernde Mitwirkung im Berufskrankheitenverfahren
  • Fachspezifische Beratung bei „KomNet“

Vibrationen bezeichnen spezielle Formen von Schwingungen und Erschütterungen.
Durch langandauernde Einwirkung, wie z. B. beim Fällen und Entasten von Bäumen mit einer Motorkettensäge, können die Vibrationen allgemeines Unbehagen auslösen, zur Leistungsminderung führen, die Gesundheit gefährden oder sogar schädigen. In Abhängigkeit von deren Einwirkstelle wird zwischen Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörpervibrationen unterschieden.

Bei Hand-Arm-Vibrationen werden die mechanischen Schwingungen durch den Kraftschluss bzw. die Ankopplungskraft von handgeführten oder handgehaltenen Maschinen weitergeleitet. Belastungen entstehen insbesondere bei Arbeiten mit Schleifmaschinen, Meißelhämmern, Stampfern und Rüttelplatten, Abbau-, Abbruch- und Bohrhämmern sowie Motorkettensägen. Die Belastungen und Gesundheitsrisiken steigen unter anderem mit zunehmender Vibrationsstärke, Frequenz und Einwirkdauer. Kurzzeitige Einwirkungen führen häufig zu Missempfindungen in den Händen, die zumeist nicht lange andauern. Langjähriges Arbeiten mit handgeführten oder handgehaltenen vibrierenden Maschinen können zu Durchblutungsstörungen der Finger, Empfindlichkeitsstörungen, Handkraftverlust und Schädigungen an Sehnen, Knochen und Gelenken führen.

Gefährdungen erkennen
Gesundheitsgefährdungen durch Ganzkörpervibrationen entstehen beispielsweise durch Führen von Traktoren, Rad- und Kettenladern, Gabelstaplern und Militärfahrzeugen. Beim Arbeiten im Sitzen werden die Schwingungen über das Gesäß und den Rücken übertragen.

Die Vibrationsbelastung am Arbeitsplatz wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Die präventiven Maßnahmen umfassen neben einer Unterweisung der Beschäftigten über ein Vibrationsminderungsprogramm auch das sofortige Ergreifen von Minderungsmaßnahmen und die Veranlassung von arbeitsmedizinischer Vorsorge.

  • Unterstützung und Beratung der Landesregierung, des Arbeitsministeriums, der Behörden und Einrichtungen sowie der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Vibrationsmessungen für die Arbeitsschutzverwaltung
  • Qualitätssichernde Mitwirkung im Berufskrankheitenverfahren
  • Fachspezifische Beratung für KomNet

KomNet Frage-Antwort-Dialoge zum Thema Lärm und Vibration