
12.08.2020
Mehr Sicherheit
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben. Die vorgestellten Maßnahmen haben das Ziel, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und auf einem niedrigen Niveau zu halten. Betriebe, die die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen der SARS-CoV-2-Regel umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.
Abstand, Hygiene und Masken spielen weiterhin eine zentrale Rolle. Die SARS-CoV-2-Regel stellt differenzierte Umsetzungsmaßnahmen für Betriebe dar, welche beispielsweise technische Aspekte des Infektionsschutzes betreffen. Unter anderem wird in Bezug auf verschiedene Belüftungs- und Lüftungsmöglichkeiten erörtert, was beachtet werden muss, um die Gefährdung einer Corona-Übertragung zu minimieren. Weitere Aspekte wie Abtrennungen, organisatorische Maßnahmen wie die Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten sowie die Arbeit im Homeoffice werden ebenfalls behandelt. Neben personenbezogenen Maßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, wird auch auf den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten eingegangen. Auch die Aufsichtsbehörden der Länder erhalten mit der Regel eine einheitliche Grundlage, damit sie die Schutzmaßnahmen in den Betrieben beurteilen können.