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23.08.2024

Bildschirmarbeit

Neue Arbeitsstättenregel empfiehlt jede Stunde fünf Minuten Pause

Seit Juli 2024 gibt es eine Technische Regel für Arbeitsstätten zur Bildschirmarbeit (ASR A6). Ihr Ziel ist es, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit mit präventiven Mitteln zu verringern. Sie beinhaltet unter anderem die Empfehlung für nur am Bildschirm arbeitende Beschäftigte, fünf Minuten Pause pro Stunde von dieser Tätigkeit zu machen.

Mit der Technischen Regel erhalten Arbeitgebende Vorgaben, wie Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt werden müssen. Die ASR A6 konkretisiert zum Beispiel, welche Größe, Form und welches Gewicht tragbare Bildschirmgeräte haben sollten. Sie rät zudem jede Stunde zu einer fünfminütigen Pause, wenn Beschäftigte ausschließlich am Bildschirm arbeiten. Die Arbeitsstättenregel A6 soll dabei helfen, physische und psychische Belastungen sowie Belastungen der Augen durch Prävention zu verringern oder zu vermeiden.