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01.08.2025

Infos für Arbeitnehmende

Betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit

Was passiert, wenn ich nach längerer Krankheit zurück in den Job komme? Die neue Broschüre „Schritt für Schritt zurück in den Job. Betriebliche Eingliederung nach längerer Krankheit – was Sie wissen müssen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bereitet Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) für betroffene Arbeitnehmende auf.

Grundlegend unterstützen betriebliche Wiedereingliederungsmaßnahmen Beschäftigte und Unternehmen nach längerer Krankheit bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Dafür werden die individuellen Arbeitsbelastungen untersucht und mit den Einschränkungen der betroffenen Person abgeglichen. Ziel ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die Vermeidung von erneuter Arbeitsunfähigkeit. Beschäftigte können den BEM-Prozess aber als nicht leicht zu durchschauen wahrnehmen und sich Sorgen darüber machen, was genau auf sie zu kommt.

Die Broschüre macht das Konzept BEM und seine Abläufe über ein Frage-Antwort-Format verständlich, indem sie unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Wann steht mir ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu?
  • Hängt das Recht auf BEM von der Art meiner Erkrankung ab?
  • Was passiert, wenn ich ein BEM ablehne?
  • Was passiert, wenn das BEM zu dem Ergebnis führt, dass ich nicht mehr in meinem Betrieb arbeiten kann?

Die 26 beantworteten Fragen werden durch konkrete Fallbeispiele, Infografiken und weiterführende Infokästen (z. B. zum Kündigungsschutz oder zum Krankenrückkehrgespräch) ergänzt. Die Broschüre kann außerdem von Betriebs- oder Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen bei der Beratung von Betroffenen als erste Hilfe an die Hand gegeben werden.