06.08.2025
Telefonische Erstberatung
Bewährte Beratung unter neuer Nummer
Die telefonische Erstberatung zum Arbeitsschutz erreichen Sie ab sofort unter einer neuen Rufnummer.
Telefonische Erstberatung zum Arbeitsschutz (Tel. 0234 41692 7474)
(Mo.-Do. 9:00-15:00 Uhr, Fr. 9:00-14:00 Uhr)
Die Servicehotline ist die erste Anlaufstelle für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Fragen zum Arbeitsschutz oder zur Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen haben. Dabei kann es zum Beispiel um die Themen Arbeitszeit, Mutterschutz oder Strahlenschutz gehen.
Hintergrund: Im Rahmen der Fusion des Landeszentrums Gesundheit NRW und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW zum Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen hat sich unsere technische Infrastruktur verändert. Deswegen sind die nun vom LfGA NRW betreuten Hotlines unter neuen Telefonnummern erreichbar.