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06.08.2025

Telefonische Erstberatung

Bewährte Beratung unter neuer Nummer

Die telefonische Erstberatung zum Arbeitsschutz erreichen Sie ab sofort unter einer neuen Rufnummer.

Telefonische Erstberatung zum Arbeitsschutz (Tel. 0234 41692 7474)

(Mo.-Do. 9:00-15:00 Uhr, Fr. 9:00-14:00 Uhr)

Die Servicehotline ist die erste Anlaufstelle für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Fragen zum Arbeitsschutz oder zur Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen haben. Dabei kann es zum Beispiel um die Themen Arbeitszeit, Mutterschutz oder Strahlenschutz gehen.  

Hintergrund: Im Rahmen der Fusion des Landeszentrums Gesundheit NRW und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW zum Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen hat sich unsere technische Infrastruktur verändert. Deswegen sind die nun vom LfGA NRW betreuten Hotlines unter neuen Telefonnummern erreichbar.