24.10.2025
Online-Veranstaltung
Tageslicht in Arbeitsstätten – Was ist zu beachten?
Dass Licht einen großen Einfluss auf Menschen und ihr Wohlbefinden hat, ist allgemein anerkannt. Dieser wichtige Faktor darf daher auch am Arbeitsplatz nicht vernachlässigt werden. Regelungen dazu findet man zum Beispiel in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Aber was sind die Hintergründe der Anforderungen? Und was sind ihre Auswirkungen für die Gestaltung von Arbeitsstätten? Eine Online-Veranstaltung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 4. November widmet sich diesen Fragen.
Dabei ist Licht nicht gleich Licht – die Auswirkungen variieren unter anderem je nach Beleuchtungsstärke, dem Spektrum der Lichtquellen und der Lichtverteilung auf den menschlichen Körper. Tageslicht beeinflusst insbesondere unsere Wachheit sowie Konzentration und ermöglicht es unserer inneren Uhr, synchron mit dem natürlichen Tag-Nacht-Wechsel zu laufen.
Die Veranstaltung stellt den besonderen Nutzen von Tageslicht vor und beleuchtet seinen regelwerkkonformen Einsatz am Arbeitsplatz. Dabei geht es spezifisch um:
- die Regelwerke ArbStättV und die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung und Sichtverbindung“ (ASR A3.4)
- die physiologische Wirkung von Tageslicht und nichtvisuelle Lichtwirkungen
- die Versorgung mit Tageslicht, Lichtschächte, die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung
- die Sichtverbindung nach außen
Angesprochen sind Arbeitgebende, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger. Teilnehmende sollten bereits Vorkenntnisse der Gefährdungsbeurteilung zur Beleuchtung (ASR A3.4, ArbStättV, DGUV) mitbringen.
Die Veranstaltung findet am 4. November über das Online-Konferenz-Tool Webex statt und dauert von 10:00 bis 11:30 Uhr. Eine Anmeldung bis zum 3. November ist erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.