28.11.2025
Gefahrstoffe
Tipps zum sicheren Arbeiten mit Asbest
Asbest ist ein krebserzeugender Naturstoff. Er wurde in einer Vielzahl von Bauprodukten verwendet, bis er 1993 verboten wurde. Trotzdem ist er immer noch oft in Putzen, Fliesenklebern, Abwasserrohren oder Brandschutzklappen zu finden, die vor dem Verbot verbaut worden sind. Personen, die im Bestand arbeiten, können deswegen nach wie vor damit in Berührung kommen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, worauf es beim sicheren Umgang mit Asbest ankommt.
Nach der neuen Gefahrstoffverordnung stehen alle Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 grundsätzlich unter Asbestverdacht. In den meisten Fällen lässt sich Asbest nur durch eine Laboranalyse eindeutig nachweisen. Schutzmaßnahmen sind auf Baustellen deshalb Pflicht. Folgende Grundregeln sollten beachtet werden:
- Staub vermeiden
- Baustellen gut planen: So lässt sich eine Asbestfreisetzung von vornherein vermeiden
- Baustellen sauber halten: Alle Beschäftigten müssen darauf achten, sauber und ordentlich zu arbeiten
- Qualifizieren: Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen dürfen nur sachkundige Personen planen und überwachen
- Nachsorgen: Für alle Beschäftigten mit Asbestkontakt ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht
Denn: Asbest kann auch erst Jahrzehnte nach dem Kontakt schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs, Asbestose oder Rippenfellkrebs auslösen.
Mehr Hintergründe und praktische Hinweise gibt es in Folge 45 „Asbest - Vorsicht ja, Panik nein!“ des BG ETEM-Podcasts „Ganz sicher“. Dort spricht ein Experte für Gefahrstoffe über gesundheitliche Risiken, gesetzliche Neuerungen und praxistaugliche Schutzmaßnahmen.