
Die Landesregierung stellt die Weichen für die Schaffung eines Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz. Hierzu sollen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Aufsichtsbefugnisse im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), die Fachkompetenz des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG.NRW) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in einer neuen zentralen Behörde gebündelt werden.