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06.10.2023

Grundlagenwissen

Betriebsanweisungen verstehen und anwenden

Betriebsanweisung, Betriebsanleitung, Gefährdungsbeurteilung – alle wichtig, aber was ist was? Ein Artikel in Arbeit & Gesundheit, dem Portal für Sicherheitsbeauftragte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), setzt die Begriffe zueinander ins Verhältnis und macht Leserinnen und Leser mit dem Konzept der Betriebsanweisung vertraut.

Arbeit & Gesundheit ordnet die Betriebsanweisung prägnant als „kleine Schwester der Gefährdungsbeurteilung“ ein. Während die Gefährdungsbeurteilung erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für die konkreten Einzelfälle identifiziert, hält die Betriebsanweisung zusätzlich die sich daraus ergebenden richtigen Verhaltensweisen im Umgang mit z. B. bestimmten Arbeitsmitteln fest. Im Artikel wird die sichere Bedienung eines Gabelstapler als Beispiel genannt.

Betriebsanweisungen präzisieren also die Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen, die in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten sind, und das auf eine für die Arbeitenden klare und verständliche Weise.

Was eine gute Betriebsanweisung ausmacht, stellt Arbeit & Gesundheit in einer Checkliste dar:

  • Konkret benennen: Was sind die konkreten Anwendungsbereiche, Gefahren und Schutzmaßnahmen?
  • Praktisches Format: z. B. als Faltkarte, DIN-A4-Poster oder digital
  • Einheitlich gestaltet: farblich kodieren, z. B. „Blau“ = Maschinen, „Orange“ = Gefahrstoffe, „Grün“ = PSA
  • Piktogramme und Bilder: Analog zu den Sicherheitskennzeichen im Betrieb, zur sprachenübergreifenden Veranschaulichung
  • Ohne Verfallsdatum: Betriebsanweisungen laufen nicht aus, sondern müssen aktualisiert bzw. ersetzt werden, wenn sich Tätigkeiten ändern oder neue Maschinen oder Gefahrstoffe verwendet werden.

Weitere Informationen (z. B., was denn eine Betriebsanleitung ist) finden Sie im Artikel auf dem Arbeit & Gesundheit-Portal.